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Published: 15. Dezember 2016
Last modified: 13. Oktober 2021

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# Ihr Ansprechpartner bei Steuerangelegenheiten: Uwe Barz in Berlin!

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Als** Fachanwalt für Steuerrecht**  in Berlin vertrete ich Ihre Interessen gegenüber
dem Finanzamt und dem Finanzgericht. Außerdem bin ich Ihnen gerne** bei allen Fragen**
rund um das **Steuerrecht & Steuerstrafrecht **behilflich. Zu meinen Mandanten zählen
Einzelpersonen, Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen.

Die **kompetente und persönliche Beratung** steht immer im Vordergrund. Lassen auch
Sie sich von mir beraten und bei Ihren Steuerangelegenheiten unterstützen.

**In diesen Fällen können Sie sich an mich wenden:**

 * Steuerbetrug
 * Steuerrecht
 * Steuerstrafrecht
 * Steuerhinterziehung
 * Steuerberatung
 * Selbstanzeige

Ich berate Sie gerne:

Tel.: [030 - 264 785 040 4](https://www.kanzlei-barz.com/+49302647850404?output_format=md)

## Steuerhinterziehung

Bei Steuerhinterziehung drohen oft immense Strafen über die notwendigen Nachzahlungen
hinaus. Um den **Schaden einzugrenzen** und die rechtliche Fairness zu wahren, ist
es ratsam einen **kompetenten Rechtsbeistand** an seiner Seite zu haben. Ich berate
Sie zu allen Angelegenheiten und vertrete Ihre Belange in allen Bereichen.

## Steuerstrafrecht

Das **Steuerstrafrecht** fasst die beiden Teilbereiche **Steuerrecht** und **Strafrecht**
zusammen.
 Jeder, der seine **Steuererklärung** einmal gemacht hat, weiß, wie **
komplex die Thematik** ist und wie schnell sich ungewollte Fehler einschleichen 
können. Aufgrund der **umfangreichen Steuergesetzgebung** ist es für den Unkundigen
kaum möglich, alle Eventualitäten zu überschauen. Sollte Ihnen daher in der Vergangenheit
ein ungewollter Fehler unterlaufen sein, so werde ich Sie im Bereich des Strafrechts
gerne **umfassend verteidigen**. Denn auch wenn die Steuergesetzgebung nur für den
Experten zu durchschauen ist, so gilt auch für diesen Bereich „Unwissenheit schützt
nicht vor Strafe.“.

## Buchführung mit Zukunft

Eine **aktuelle Buchführung** ist die Grundlage Ihres geschäftlichen und unternehmerischen
Erfolges. Gleichzeitig bieten die Auswertungen aus Ihrer monatlichen Buchhaltung
den Ansatz für ein Kunden- bzw. Forderungsmanagement.

Sie als Mandant müssen Ihre** Belege nicht mehr sammeln**, sortieren und in die 
Kanzlei bringen, sondern **nur noch einscannen und mailen oder per Fax senden**.
Auf Grund der digitalen Übertragung stehen diese Daten meiner Kanzlei für eine tagaktuelle
Buchführung zur Verfügung.

Sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich auf die Möglichkeiten der **digitalen Buchhaltung**
an, die diese Ihrem Unternehmen bietet.

Ich berate Sie gerne:

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